Beratungsstellen helfen bei zahnärztlichen Fragen
(djd/nl). Wer kennt das nicht? Oftmals schießen einem nach einer Diagnose noch allerlei Fragen durch den Kopf, die wegen der Aufregung oder aus Zeitmangel nicht zur Sprache kamen. Oder vielleicht steht ein größerer Eingriff bevor, über den man noch ein weiteres Mal genau aufgeklärt werden möchte. Für solche Fälle haben die Zahnärztekammern der deutschen Zahnärzte regionale Patientenberatungsstellen eingerichtet.
Dort kann im persönlichen oder telefonischen Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einem Zahnarzt alles Wichtige über zahnmedizinische Themen erfragt werden. Diese lokalen Informationsstellen übernehmen auch eine Art Clearing-Funktion, sollte es zu Unstimmigkeiten über eine zahnärztliche Behandlung kommen. Im Zweifelsfall werden Wege zu Gutachtern oder Schlichtungsstellen aufgezeigt.
Liegt einem Patienten schon eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung seines Zahnarztes vor, kann er eine weitere Meinung einholen. Entweder besucht er eine andere Praxis oder er erkundigt sich bei der Patientenberatungsstelle nach einer "zweiten Meinung". Zum Teil gibt es hier ein besonderes Modell, das dem Spezialisten, der die Zweitmeinung erteilt, eine eigene Behandlung des Patienten untersagt. Er wird also völlig objektiv beraten, weil kein wirtschaftliches Interesse an der Übernahme des Behandlungsfalles besteht.
Der Zweitmeinungs-Zahnarzt erläutert die vorgelegte Planung, beantwortet die damit verbundenen Fragen und zeigt eventuelle Alternativen auf. Diese aufwändige zahnärztliche Leistung wird mit einer Gebühr zwischen 50 und 150 Euro berechnet.
Eine Broschüre mit allen Patientenberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Interessierte im Internet unter www.prodente.de oder unter Tel.: 01805-552255. Auskunft erteilt auch die Bundeszahnärztekammer unter Tel.: 0800-8233283.