Zahnersatz
(djd/nl). Die Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist vom Tisch - dennoch gibt es im kommenden Jahr wichtige Änderungen. Neu ist ab Januar das Abrechnungssystem. Statt des bisher prozentualen Anteils am Zahnersatz werden künftig befundbezogene Festzuschüsse übernommen. Im Klartext: Für einen bestimmten Befund ist eine Regelversorgung festgelegt, an deren Kosten sich die GKV allgemein mit 50 bis 65 Prozent beteiligt.
Dieser Festzuschuss ist unabhängig davon, welches Leistungsniveau für Zahnersatz tatsächlich gewählt wird. Mit privaten Zusatztarifen können GKV-Versicherte den Eigenbehalt bei medizinisch notwendigem Zahnersatz - auch auf hohem Niveau - verringern. So hat die Allianz Private Krankenversicherung (Infos unter 01801-112288) den Tarif "Zahn 65“ mit Option entwickelt. Er erstattet 65 Prozent der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV oder 65 Prozent der Gesamtkosten, soweit sie von der GKV nicht zuschussfähig sind.
"Zahn 65" ist vor allem aber ein Tarif, der "mitwächst": Auch bei künftigen Leistungseinschränkungen der GKV bleiben stets 65 Prozent der Restkosten abgesichert. Sollte die Allianz aufgrund kommender gesetzlicher Einschränkungen der GKV-Zahnleistungen einen speziellen Zahntarif entwickeln und ihren nach Tarif Zahn 65-Versicherten bekannt geben, so lässt die Option einen Wechsel in den neuen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu.