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Zahnersatz: Brücke oder Implantat

(djd/nl). Die Geschwindigkeit, mit der im Gesundheitswesen neue Regelungen angekündigt, beschlossen und dann wieder verworfen werden, nimmt zu. Bestes Beispiel ist die Ankündigung zu Beginn des vergangenen Jahres, dass der Zahnersatz ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert würde. Und dann kam es doch ganz anders. Nach vielem Hin und Her bleibt der Zahnersatz Bestandteil der GKV. Und doch hat sich hier seit dem Jahreswechsel vieles geändert.

Für Zahnersatz erhält ein Versicherter nun in jedem Fall einen Zuschuss seiner Krankenkasse, auch wenn er sich nicht für eine Leistung der Regelversorgung entscheidet. Der "befundorientierte Festzuschuss" orientiert sich alleine an dem zu behebenden Mangel. Lautet die Diagnose z.B. "Zahn fehlt", erhält der Versicherte jetzt auch Zuschüsse für Implantate, deren Kosten die Kasse bisher überhaupt nicht übernahm. Genau anders herum verhält es sich, wenn er sich bei derselben Diagnose für eine Brücke entscheidet: Statt des bisherigen Zuschusses von 50 Prozent gibt es auch hier nur noch den Festbetrag, die Zuzahlungen werden im Regelfall deutlich steigen.

Die meisten Verbraucher sind sich noch nicht bewusst, dass sie künftig nicht nur "Empfänger" von zahnärztlichen Dienstleistungen sind, sondern sich als gut informierte "Verhandlungspartner" die medizinisch notwendige und kostengünstige Versorgung sichern müssen. KarstadtQuelle Versicherungen wird auf einer Info-Veranstaltung am 17. und 18. Februar in Hamburg interessierte Journalisten über alle Neuerungen informieren. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.pressetreff.de.

Ein zweiter Schwerpunkt der Informationsveranstaltung ist das Thema "Bestattung und Bestattungskosten nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes". Dabei geht es um aktuelle Trends bei den Bestattungsformen und den Vergleich verschiedener Vorsorgemöglichkeiten.

( Zahnersatz: Brücke oder Implantat )

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