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staatlich geförderte Altersvorsorge

(djd/nl). Riester-Vorsorger müssen nun weniger bürokratische Hürden nehmen. Mit dem Alterseinkünftegesetz vereinfacht der Staat diese Form der Altersvorsorge, die bisher von vielen zu Unrecht unterschätzt wurde. Die zwei wichtigsten Änderungen, die seit Anfang 2005 gelten: Riester-Vorsorger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Bislang musste in jedem Jahr ein neuer Antrag ausgefüllt werden. Das erledigt nun der Anbieter. Hinzu kommt, dass sich der Riester-Sparer, wenn er in Rente geht, nun bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen kann.

Was bleibt, sind die großzügigen staatlichen Gaben. Jeder Begünstigte erhält derzeit 76 Euro im Jahr. Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt der Staat zusätzlich 92 Euro. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 50.000 Euro im Jahr. Wenn diese Familie in diesem Jahr 1.000 Euro in eine Riester-Vorsorge einzahlt, bekommt sie die vollen Zulagen: 336 Euro erhält die Familie vom Staat geschenkt und muss selbst nur 664 Euro aufbringen.

Vom Marktführer Allianz Leben (www.allianz.de) gibt es die "Allianz RiesterRente", die wahlweise auch fondsgebunden abgeschlossen werden kann. In den nächsten Jahren zeigt der Staat sich noch großzügiger und erhöht die Förderung: Ab 2006 beträgt die Zulage für jeden Erwachsenen 114 Euro, von 2008 an 154 Euro. Für einen Sprössling erhalten die Eltern ab 2006 dann 138 Euro und ab 2008 sogar 185 Euro.

( staatlich geförderte Altersvorsorge )

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