Durch das Alterseinkünftegesetz werden viele Rentner steuerpflichtig
(itam). Mit dem Alterseinkünftegesetz ist ein grundsätzlicher Wandel im Bereich der Altersvorsorge verbunden. Schritt für Schritt wird die Besteuerung von Renten eingeführt, im Gegenzug werden die Beiträge zur Rentenversicherung Stück für Stück von Steuern befreit. Mit Inkrafttreten des Gesetzes waren zunächst ab 1. Januar 2005 50 Prozent der Rentenbezüge zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um zwei Punkte, ab 2040 dann um einen Prozentpunkt jährlich. Aufgrund des relativ hohen Freibetrages von 18.900 Euro pro Person, also 37.800 Euro für ein verheiratetes Paar, ist die Mehrzahl der deutschen Rentner von der Steuerpflicht nicht betroffen.
Ihre Bezüge liegen nicht so hoch, dass nach der prozentualen Anrechnung (50 Prozent für das Jahr 2005, 52 Prozent für das Jahr 2006 usw.) ein Betrag von mehr als 18.900 übrig bliebe. Nur der Teil der Rente, der über dieser Freigrenze liegt, müsste besteuert werden. Schätzungen zufolge ist deshalb nur etwa jeder vierte Rentner betroffen.
Das Alterseinkünftegesetz geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit kritisiert, dass die Besteuerung der Beamtenpensionen und der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer unterschiedlich gehandhabt werde. Damit sahen die Verfassungsrichter den Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Paragraph 3 des Grundgesetzes verletzt. Die Richter forderten deshalb die Politik zum Handeln auf, und das Ergebnis war das drei Jahre später in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz.
Dessen andere Seite betrifft die steuerliche Freistellung von so genannten Vorsorgeaufwendungen, also Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. 60 Prozent dieser Beiträge sind seit 2005 steuerfrei, und auch hier wurde wiederum eine jährliche Steigerung um zwei Prozent beschlossen. Im Jahr 2025 werden dann 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge steuerbefreit sein.
Diese Steuerfreiheit gilt aber nicht nur für die gesetzliche Rentenversicherung, Einzahlungen in eine private Rentenversicherung sind ebenso steuerlich begünstigt. Dasselbe gilt für berufsständische Versorgungskassen, wie sie für bestimmte Berufe wie Landwirte angeboten werden. Auch diese Regelungen sind im Alterseinkünftegesetz, das im Sommer 2004 verabschiedet wurde, festgeschrieben.