(djd/nl). Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität bei der Riester-Rente: Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Staat diese Form der Altersvorsorge, die bisher von vielen zu Unrecht unterschätzt wurde, deutlich vereinfacht. Die zwei wichtigsten Änderungen: Riester-Vorsorger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Es muss also nicht mehr jedes Jahr ein Antrag ausgefüllt werden. Außerdem kann sich der Riester-Sparer, wenn er in Rente geht, bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen kann.
Was bleibt, sind die großzügigen staatlichen Gaben. Jeder Begünstigte erhält derzeit 76 Euro im Jahr. Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt der Staat zusätzlich 92 Euro. Ein Beispiel: Eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern hatte 2004 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 50.000 Euro im Jahr. Zahlen die Ehegatten 664 Euro in eine Riester-Vorsorge ein, bekommt die Familie die vollen Zulagen: 336 Euro erhält sie vom Staat dann zusätzlich geschenkt. Vom Marktführer Allianz Leben (www.allianz.de) gibt es die "Allianz RiesterRente", die wahlweise auch fondsgebunden abgeschlossen werden kann.
In den nächsten Jahren wird die staatliche Förderung weiter erhöht: Ab 2006 beträgt die Zulage für jeden Erwachsenen 114 Euro, von 2008 an 154 Euro. Für ein Kind erhalten die Eltern ab 2006 dann 138 Euro und ab 2008 sogar 185 Euro.
( Altersvorsorge )
