(djd/nl). Seit dem 1. Juli wird von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein einheitlicher zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 Prozent erhoben. Dieser wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Weil gleichzeitig die übrigen Beitragssätze der Krankenkassen um 0,9 Prozent gesenkt werden, ergibt sich per Saldo eine Zusatzbelastung von 0,45 Prozent für den Arbeitnehmer.
Dieser Zusatzbeitrag ist in aller Munde, weniger bekannt ist eine andere Neuerung: Bereits seit dem 1. Januar gilt für die Zuzahlungen beim Zahnersatz die so genannte Festzuschussregelung. Diese Festzuschüsse sind bei einer höherwertigen Zahnersatz-Maßnahme exakt so hoch wie bei der Regelversorgung, die Mehrkosten trägt der Patient selbst. Das Onlineportal Bild.T-Online und KarstadtQuelle Versicherungen stellen in einer Kooperation unter dem Namen "Zahnversicherung für Deutschland" nun Möglichkeiten vor, wie sich GKV-Versicherte mit einer privaten Zusatzabsicherung vor hoher Eigenbeteiligung beim Zahnersatz zu günstigen Beiträgen schützen können.
Die KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de) verdoppeln mit dem Tarif "Dental-Vorsorge+100" ganz einfach den befundbezogenen Festzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz - bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages. Ergänzend dazu lassen sich Einlagefüllungen und zahnmedizinische Individualprophylaxe-Maßnahmen mit dem Tarif "Dental-Vorsorge-Extra" absichern.
