(djd/nl). Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz hat der Staat die Spielregeln für die Altersvorsorge ganz neu formuliert. Die ergänzende, private Altersvorsorge wird nun gefördert wie nie zuvor. Seit Jahresbeginn kann mit der Basisrente steuerlich vorteilhaft für das Alter gespart werden. In den Genuss dieses Vorteils kann jeder Steuerpflichtige kommen, ganz besonders kann sich eine Basisrente aber für Selbstständige und Freiberufler lohnen.
Die Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro jährlich abzugsfähig. In diesem Jahr ist der höchstmögliche Abzugsbetrag allerdings auf 60 Prozent begrenzt, liegt also bei 12.000 Euro. Bis zum Jahr 2025 steigt er in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2025 kann der Höchstbetrag von 20.000 Euro geltend gemacht werden. Die Basisrente darf nicht als Kapitalsumme auf einen Schlag ausgezahlt werden, sondern immer nur als monatliche Rente. Sie endet bei Tod des Versicherten.
Deshalb bietet der Marktführer Allianz Lebensversicherungs-AG (www.allianz.de) seit kurzem die BeitragsrückgewährPolice an. Mit ihr können die in eine BasisRente gezahlten Beiträge abgesichert und beliebig vererbt werden. Eine Leistung wird auch dann fällig, wenn nach den gesetzlichen Vorgaben keine Leistung gezahlt werden kann. Für den Todesfall in der Ansparphase kann so jede beliebige Person abgesichert werden - unabhängig ob Ehegatte, Kinder oder Lebensgefährte. Die Begünstigten erhalten die Todesfallleistung aus der BeitragsrückgewährPolice als einmalige Kapitalzahlung.
