(djd/nl). Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersversorgung ein sinnvoller Weg zu einer zusätzlichen Rente. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist diese Form der Vorsorge noch attraktiver geworden, denn sie bietet nun weitere Steuervorteile und mehr Flexibilität. Wer über seinen Arbeitgeber eine solche Police abschließt, kann von seinem Gehalt oder Lohn Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - das sind zurzeit 2.496 Euro jährlich - in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.
Dieser Teil des Bruttolohns ist sowohl von der Steuer als auch von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag wurde sogar noch um einen weiteren steuerfreien Festbetrag von 1.800 Euro aufgestockt, dieser ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche bei Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts nicht gefährdet. Beim Wechsel des Arbeitgebers können Arbeitnehmer ihre Policen "mitnehmen". Diese sind bei Vorliegen der gesetzlichen Unverfallbarkeit außerdem Hartz-IV-sicher.
Arbeitnehmer sollten sich an die Personalabteilung ihres Betriebes wenden und sich über die entsprechenden Möglichkeiten informieren. Marktführer in der betrieblichen Altersversorgung ist die Allianz Lebensversicherungs-AG (www.allianz.de) mit einem Marktanteil von über 20 Prozent.
