(djd/nl). Seit dem 1. Juli wird von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein einheitlicher zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 Prozent erhoben. Dieser wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Weil gleichzeitig die übrigen Beitragssätze der Krankenkassen um 0,9 Prozent gesenkt werden, ergibt sich per Saldo eine Zusatzbelastung von 0,45 Prozent für den Arbeitnehmer.
Weniger bekannt ist eine andere Neuerung: Schon seit dem 1. Januar gilt für die Zuzahlungen beim Zahnersatz die so genannte Festzuschussregelung. Diese Festzuschüsse werden für eine bestimmte Regelversorgung unabhängig davon gewährt, welche Form des Zahnersatzes konkret gewählt wird. Die Mehrkosten für eine höherwertige Lösung muss der Patient selbst zahlen! Mit einer privaten Zusatzpolice können sich GKV-Versicherte ein hohes Niveau beim Zahnersatz zu kalkulierbaren Preisen sichern.
Gleich zwei Tarife haben die KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, kostenloser Beratungs-Service 0800-555 4000) entwickelt. Bei der "Dental-Vorsorge+100" werden die von der GKV erstatteten Festzuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 100 Prozent des Rechnungsbetrages verdoppelt. Dieser Tarif kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Ergänzend dazu lassen sich Einlagenfüllungen (Inlays und Onlays aus Gold oder Keramik), also besonders hochwertige Lösungen, durch den Tarif "Dental-Vorsorge-Extra" absichern.
