(djd/nl). Seit Anfang des Jahres gelten bei der Altersvorsorge ganz neue Spielregeln. Insbesondere die ergänzende, private Altersvorsorge wird nun vom Staat gefördert wie nie zuvor. Allerdings wissen bislang immer noch nur die wenigsten Bundesbürger, dass ihnen mit der Basisrente eine ganz neue, attraktive Form der Vorsorge offen steht, mit der steuerlich vorteilhaft für das Alter gespart werden kann.
Ganz besonders kann eine Basisrente für Selbstständige und Freiberufler interessant sein. Die Beiträge dafür sind als Sonderausgaben bis zu einer Maximalhöhe steuerlich abzugsfähig. In diesem Jahr liegt der höchstmögliche Abzugsbetrag bei 12.000 Euro, er steigt bis zum Jahr 2025 auf 20.000 Euro an. Die Basisrente darf nicht als Kapitalsumme auf einen Schlag ausgezahlt werden, sondern nur als monatliche Rente. Die Rentenzahlung endet bei Tod des Versicherten.
Der Marktführer Allianz Lebensversicherungs-AG (www.allianz.de) bietet seit kurzem die BeitragsrückgewährPolice an. Mit ihr können die in eine BasisRente gezahlten Beiträge während der Ansparphase abgesichert werden. Die Kombination von BasisRente und BeitragsrückgewährPolice dient also nicht nur der eigenen Altersvorsorge: Auch für den Todesfall in der Ansparphase kann so jede beliebige Person abgesichert werden - Ehegatte, Kinder oder Lebensgefährte. Die Begünstigten erhalten die Todesfallleistung als einmalige Kapitalzahlung.
